Abschluss und Berechtigungen
- Diplom als Touristikkaufmann/-frau
- Unternehmerprüfung für alle Gewerbe
- Befähigungsprüfung für die reglementierten Gewerbe:
- Hotellerie/Gastronomie: Gewerbeberechtigung mit dem Diplom
- Reisebüro: Gewerbeberechtigung nach facheinschlägiger Tätigkeit
- Abgeschlossene Berufsausbildung (Ersatz der Lehrzeiten) für die touristischen Tätigkeitsfelder:
- Hotel- und Gastgewerbeassistent
- Reisebüroassistent
- Restaurantfachmann und Koch
1995 hat die Kommission der Europäischen Union den Abschluss am Tourismuskolleg auf Diplomniveau der Richtlinie 2005/36/EG (gemäß Artikel 13 Absatz 2 Unterabsatz 3 und Anhang III) anerkannt – damit ist die Ausbildung der Kollegabsolventen auf der höchstmöglichen Ebene anerkannt.
Das Zeugnis stellt somit ein Diplom im Sinne des Artikels 11 Buchstabe c) der Richtlinie 2005/36/EG dar. Wie die Richtlinie ausdrücklich klarstellt, eröffnet dieser Ausbildungsabschluss den Zugang zu einem reglementierten Beruf in einem anderen Mitgliedstaat, der für den Berufszugang den erforderlichen Abschluss einer Hochschul- oder Universitätsausbildung von (bis zu) vier Jahren verlangt.
Der erfolgreiche Abschluss eines Kollegs stellt ein Diplom im Sinne des Artikels 11 Buchstabe c) Ziffer i der Richtlinie dar und entspricht gemäß Artikel 13 Absatz 3 der Richtlinie einem Ausbildungsnachweis, der eine Hochschul- oder Universitätsausbildung von (bis zu) vier Jahren abschließt.
Zeugniserläuterung Kolleg